Aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge verlängern sich die Unterrichtsverträge für das kommende Schuljahr nur, wenn Sie dies ausdrücklich erklären. Hierzu erhalten alle Erziehungsberechtigten der angemeldeten Schüler*innen noch rechtzeitig ein entsprechendes Informationsschreiben, sowie ein Formular zur Wiederanmeldung.
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